Feuerwehr in der Schweiz

Feuerwehr in der Schweiz

98'000 Feuerwehrleute sind in Feuerwehren in der Schweiz für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe tätig. Die Feuerwehr ist über die Notrufnummer 118 erreichbar. In den meisten Kantonen besteht für erwachsene Männer und teilweise auch Frauen eine Feuerwehrpflicht.

 

Geschichte der Schweizer Feuerwehren

Schon im Jahr 1274 wies die Stadt Zürich eine feuerwehrähnliche Organisation auf, die sogenannten Wachten. Zusammengestellt wurden sie aus kriegstauglichen Bürgern, welche unter dem Kommando von Hauptleuten, sogenannten Brandmeistern, standen. Die Grösse dieser Wachten war von der Grösse der Stadt abhängig. Zürich besass etwa elf, Burgdorf beispielsweise nur zwei.

 

Auf dem Lande wurden bis zum 18. Jahrhundert sogenannte Wasserspritzen eingesetzt, in den ärmeren Regionen sogar bis ins 19. Jahrhundert.

 

Feuer wurden durch Läuten einer Glocke, Feuerhörner oder durch Rufen des Wortes «Fürio» gemeldet. Meist wurden die Bürger auf einem Platz versammelt, wo ein Brandmeister Anweisungen gab. Wo keine Wasserspritze vorhanden war, wurde Wasser in Eimern an einer Kette von Menschen weitergegeben, bis zum Brandplatz, wo versucht wurde, das Feuer einzudämmen. Andere Bürger wurden zwecks Vorbeugung von Plünderungen zum Wachdienst abkommandiert.

 

Wie dies vonstatten zu gehen hatte, wurde schon damals in Verordnungen niedergeschrieben, wie zum Beispiel in der Feuerordnung von Freiburg (1411) oder Oberaargau (18. Jahrhundert).

 

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde langsam aber stetig ein Hydrantennetz in grösseren Städten wie Basel, Bern oder Zürich ausgebaut. Gleichzeitig wurden die ersten permanenten Brandwachen gegründet, die erste1871 in Basel. Ab 1905 wurden auch die ersten motorisierten selbstfahrenden Wasserspritzen sowie die ersten Lösch-fahrzeuge eingesetzt. Ab diesem Moment fanden stetige Verbesserungen der Brandbekämpfungen statt, wie die Einführung der Atemschutzgeräte oder modernere Fahrzeuge wie Autodrehleitern oder Rüstfahrzeuge.

 

Die erste Berufsfeuerwehr wurde 1882 in Lausanne gegründet, später folgten Bern, Basel, Neuenburg, Zürich, Zürich Winterthur, St. Gallen und Luzern und Biel/Bienne.

 

Milizfeuerwehr

Obwohl die Arbeitsweise der meisten Feuerwehren in der Schweiz denen in Deutschland und Österreich ähneln, basiert der Dienst nur in wenigen Kantonen auf Freiwilligkeit. Vielerorts besteht nach wie vor eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Dienstleistung, und dies sowohl für Männer als auch Frauen. Eine Ersatzabgabe für den Feuerwehrdienst, in je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlicher Höhe, hat die Person zu zahlen, die keinen Dienst leisten will. Diese Milizfeuerwehren sind im Schweizer Milizsystem organisiert.

 

Aufgrund dieser weit verbreiteten Dienstpflicht gibt es in der Schweiz nur vereinzelt Freiwillige Feuerwehren. Daneben gibt es in der Schweiz Berufsfeuerwehren (in grossen Städten und als Flughafenfeuerwehren) und Betriebsfeuerwehren (Werkfeuerwehren).

 

Übergang zu Freiwilligen Feuerwehren

Zurzeit kommen an verschiedenen Orten immer mehr Freiwillige Feuerwehren zum Einsatz. Besonders im Kanton Zürich, wo die kantonale Gebäudeversicherung in den letzten Jahren die Feuerwehren stark verändert hat, aber auch im Kanton Zug und in Glarus sind Freiwillige Feuerwehren entstanden.

 

In Zürich wurde mittels der Kantonalfeuerwehr eine oberste Stelle geschaffen, die das Feuerwehrwesen beaufsichtigt und für die Ausbildung verantwortlich zeichnet. Mit dem Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen aus dem Jahr 1978 wurde die Freiwilligkeit des Feuerwehrdienstes festgeschrieben. Zwangsrekrutierungen können demnach nur noch unter sehr speziellen Bedingungen stattfinden. Eine Feuerwehrersatzabgabe ist vom Gesetz nicht vorgesehen. In der Folge wurden im ganzen Kanton Zürich die ehemaligen Pflichtfeuerwehren in Freiwillige Feuerwehren überführt.

 

In den meisten Kantonen wird allerdings keine Freiwillige Feuerwehr angestrebt oder die Dienstpflicht sogar noch ausgeweitet. Dies hat aber häufig keine sicherheitspolitischen Überlegungen, sondern ermöglicht den Gemeinden bei einem grösseren Kreis an Personen die Ersatzabgabe, welche umgangssprachlich normalerweise «Feuerwehr-Steuer» genannt wird, einzuziehen, ohne dass dafür die Steuern offiziell erhöht werden müssen.

 

Organisation und Finanzierung

Die Feuerwehren in der Schweiz sind kantonal gesetzlich geregelt. Über diesen steht die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS), welcher die Grundlagen der Zusammenarbeit aller Kantone regelt. Überdies ist die FKS auch für die Ausbildung aller Feuerwehrangehörigen zuständig. Der FKS definiert auch die Ziele und regelt deren Umsetzung, versichert alle Feuerwehrangehörige und überdies vertritt der FKS die Feuerwehr gegenüber dem Bund und arbeitet mit verschiedensten Organisationen und Verbänden zusammen, allen voran der Schweizerische Feuerwehrverband (SFV) und die Vereinigung Schweizer Berufsfeuerwehren (VSBF).

 

Der Schweizerische Feuerwehrverband vertritt als Dachorganisation aller kantonalen Feuerwehr-verbände sämtliche Feuerwehrangehörige der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein.

 

Eine Feuerwehr zu organisieren ist in erster Linie die Aufgabe der Gemeinde. Allerdings werden in letzten Jahren die örtlichen Feuerwehren vielfach regional fusioniert. Das Ziel sind Kosten sparende, aber trotzdem besser ausgerüstete Verbundsfeuerwehren, die aber in den einzelnen Dörfern ortskundige Feuerwehrleute besitzen. Die Feuerwehren werden zu rund 60 % durch die staatlichen, kantonalen Gebäudeversicherungen finanziert, die ihrerseits von den Gebäudebesitzern Prämien verlangt, welche durch die Bauweise eingestuft werden. Die restlichen Kosten werden von den Gemeinden und durch Strafgebühren (etwa bei Falschalarmen) gedeckt.

 

Ob sich eine Gemeinde ausreichend um ihre Feuer-wehr kümmert, überwacht das Kantonale Feuerwehr-inspektorat des jeweiligen Kantons. Das Kantonale Feuerwehrinspektorat ist auch die Stelle, die Vorschriften erlassen darf, und die Gemeinden in eine Gefahrenklasse einteilt, woraus sich wiederum die Grösse der Feuerwehr ableiten lässt.

 

Grosse Städte (ab 100'000 Einwohner) verfügen über Berufsfeuerwehren, die besser ausgebildet sind und auch Spezialausrüstung, zum Beispiel für Chemie-unfälle, besitzen. Ein Vorteil des dichten Eisenbahn-netzes ist der mögliche Einsatz von Löschzügen der Bahn, falls Brände neben Bahnstrecken geschehen.

 

Betriebsfeuerwehren bestehen unter anderem bei: Schweizerische Bundesbahnen, BLS AG, u. a. mit dem Lösch- und Rettungszug, Hoffmann-La Roche, Johnson Controls, Brenntag Schweizerhall, Universitätsspital Basel und Chemie Uetikon, DiverseyLever, Migros-Verteilbetrieb Neuendorf AG, Glashütte Bülach, Kantonsspitäler Schaffhausen und Winterthur, Universität Zürich, Universitätsspital Zürich, Cliag Schaffhausen, Georg Fischer Schaffhausen und Merck und Cie. Schaffhausen. Die Firmen Bosch (Beringen SH), IVF (Neuhausen am Rheinfall SH) und SIG (Neuhausen am Rheinfall SH) unterhalten den gemeinsamen und gemeinde-übergreifenden Betriebsfeuerwehrverband Rhyfall.

 

 

Schweizer Feuerwehrmuseen sind unter anderem das Schweizerische Feuerwehrmuseum in Basel und das Feuerwehr- und Handwerkermuseum Endingen in Endingen AG.